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Mai 2020 |
Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate, Betrachtungszeitraum bis 15.12.2020 und zusätzlicher Comeback-Bonus von € 500 pro Monat |
Kategorien: Klienten-Info |
Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate, Betrachtungszeitraum bis 15.12.2020 und zusätzlicher Comeback-Bonus von € 500 pro Monat. Die Förderungen aus dem „Härtefall-Fonds“ wurden wieder ausgeweitet. Am 27. Mai 2020 wurde die Neufassung der Förderrichtlinie für EPU, Neue Selbständige, Kleinstunternehmer, Freie Berufe, freie Dienstnehmer, etc. veröffentlicht. Die Abwicklung übernimmt die WKO. Überblick:
Für Unternehmer/innen bedeutet das
Erweiterter Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen aus Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988) und/oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) sowie die Gewährung eines Comeback-Bonus infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise. Anspruchsberechtigte Zulässige Förderungswerber sind EPU (auch neue Selbständige), Kleinstunternehmer, Freie Berufe, freie Dienstnehmer, natürliche Personen oder erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 bestehen (z.B. Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres). Erweiterung des Betrachtungszeitraumes bis 15.12.2020, Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate Nach der letzten Änderung der Härtefall-Fonds-Richtlinie (29.4.2020) bestand der Betrachtungszeitraum von 16. März bis 15. September 2020. Innerhalb dieser sechs Monate konnten Anspruchsberechtigte drei Monate (nicht zwingend aufeinander folgend) für die Berechnung der Förderung heranziehen. Nunmehr können Unternehmer/innen für sechs statt drei Monate (Betrachtungszeiträume) eine Förderung beantragen. Der diesbezügliche Betrachtungszeitrum wurde bis 15. Dezember 2020 ausgedehnt. Die neuen Betrachtungszeiträume, für die bei Antragstellung eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 vorliegen muss, sind: Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 – 15.4.2020 Förderhöhe, Nachbesserungen Der Förderzuschuss für den Einkommens-Entgang ist gedeckelt und beträgt unverändert maximal 2.000 Euro pro Monat (Betrachtungszeitraum) über nunmehr maximal sechs Monate – also gesamt bis zu max. 12.000 Euro. Darüber hinaus wird jedem in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Antragsteller im Rahmen der Erledigung seines Antrages für jeden Betrachtungszeitraum automatisch ein sogenannter „Comeback-Bonus“ in Höhe von € 500 für jeden gewählten Betrachtungszeitraum gewährt – in Summe also maximal € 3.000 (für sechs Betrachtungszeiträume). In Summe beträgt die maximale Gesamtförderung für 6 Monate € somit 15.000 pro Förderwerber. Nachbesserungen:
Informationen im Detail:
Anbei noch weiterführende Informationen:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells |
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